Wohnflächenberechnung nach WoFlV und DIN-Norm 277

Was ist eine Wohnflächenberechnung?

Die Wohnfläche ist die Summe aller anrechenbaren Grundflächen der Wohnräume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Auf welchen Raum das zutrifft, das kann je nach verwendeten Berechnungsart unterschiedlich sein.

Was gehört zur Wohnflächenberechnung?

Die Wohnflächenverordnung regelt genau, welche Räume und Flächen Mieter und Eigentümer bei der Wohnflächenberechnung in welchem Umfang berücksichtigen müssen. In die Berechnung gehen alle Räume ein, die zu einer Wohnung gehören. Dazu zählen etwa:

  • Schlafzimmer
  • Esszimmer
  • Kinderzimmer
  • Wohnzimmer
  • Küche
  • Bad
  • Flure

Nebenräume wie Speisekammer oder Abstellräume.
Für andere Räume und Flächen gelten Sonderregelungen:

Wintergarten und Schwimmbäder:

  • – Wenn sie zu allen Seiten geschlossen sind: 50 Prozent Wohnfläche
  • – Wenn sie beheizt sind: 100Prozent Wohnfläche

Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen:

  • in der Regel: 25 Prozent Wohnfläche
  • bei sehr hochwertiger Ausstattung (je nach Einzelfall): 50 Prozent Wohnfläche

Keller und Garage:

  • Da diese außerhalb der Wohnung liegen: keine Wohnfläche.

Geschäftsräume:

  • in der Regel: keine Wohnfläche.
    Ausnahme: Wenn der Mieter einen der Räume seiner Wohnung als Arbeitszimmer nutzt, muss die Fläche laut Rechtsanwalt Frischhut einbezogen werden: 100 Prozent Wohnfläche.

Öfen, Badewannen, Heiz- und Klimageräte, freiliegende Installationen wie z.B. Wasserboiler, versetzbare Raumteiler sowie Einbaumöbel:

  • Müssen nicht von der Gesamtfläche des Raumes abgezogen werden. Quasi also: 100 Prozent Wohnfläche

Nischen:

  • Sofern sie nicht bis zum Boden herunterreichen oder weniger als 13 Zentimeter tief sind: keine Wohnfläche, müssen gegebenenfalls abgezogen werden.

Schornsteine, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehende Pfeiler und Säulen (sobald sie höher als 1,5 Meter sind und einen Flächeninhalt von mindestens 0,1 Quadratmeter haben):

  • keine Wohnfläche, müssen gegebenenfalls von der Grundfläche abgezogen werden.

Treppen:

  • abhängig von der Treppenhöhe. Bei Treppen mit mehr als drei Stufen: keine Wohnfläche, müssen abgezogen werden.
  • Treppen mit weniger als drei Stufen: 100 Prozent Wohnfläche.

Verkleidungen und Leisten:

  • müssen in Wohnflächenberechnung einbezogen werden: 100 Prozent Wohnfläche. Praktisch heißt das, dass der Zollstock oder der Laserentfernungsmesser oberhalb beziehungsweise neben den Verkleidungen und Leisten angesetzt werden müssen.
  • Wer in einer Dachgeschosswohnung lebt, hat aufgrund der Schrägen häufig eine geringere Fläche zur Verfügung. Dies wird in der Berechnung nach der Wohnflächenverordnung berücksichtigt. Erst ab einer Raumhöhe von zwei Metern geht die Wohnfläche vollständig in die Berechnung ein. Ist die Raumhöhe aufgrund der Dachschrägen niedriger als einen Meter, wird die Fläche nicht berücksichtigt. Alles dazwischen zählt zur Hälfte.

Kann ich eine Wohnflächenberechnung online beantragen?

Gerne übernehmen wir als Sachverständiger Ihre Wohnflächenberechnung. Nach Berechnungsvorschriften erstellen wir Ihre Wohnflächenberechnung. Hier Online bestellen EAZI Architektur.

Für was wird eine Wohnflächenberechnung benötigt?

Oft fällt es erst auf, wenn der Vertrag schon unterzeichnet ist: Die Wohnfläche stimmt nicht mit der Quadratmeterzahl überein, die im Miet- oder Kaufvertrag angegeben ist. Das kann für alle Beteiligte Konsequenzen haben. Denn neben der Miethöhe oder dem Kaufpreis beziehen sich auch die Nebenkosten und die Hausratsversicherung auf die Wohnfläche. Im schlimmsten Fall zahlen Betroffene für Wohnraum, der in der Realität nicht existiert. Nachmessen kann sich also in vielen Fällen lohnen.

Was ist eine Wohnflächenberechnung?

Die Wohnfläche ist die Summe aller anrechenbaren Grundflächen der Wohnräume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Auf welchen Raum das zutrifft, das kann je nach verwendeten Berechnungsart unterschiedlich sein.

Kann ich eine Wohnflächenberechnung online beantragen?

Die Antwort ist einfach – Ja, schnell und einfach die Wohnflächenberechnung hier online beantragen.

Wann benötige ich eine Wohnflächenberechnung?

Wollen Sie die Wohnung oder das Haus vermieten, benötigen Sie die Wohnfläche für die Kalkulation de Miete und müssen diese Information richtig an den Mieter weitergeben. Und auch für einige Versicherungen ist die Wohnfläche entscheidend zur Ermittlung der Versicherungssumme und der Prämie.

Wie muss eine Wohnflächenberechnung aussehen?

Nach der Wohnflächenverordnung werden nur Flächen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern im vollen Umfang zur Wohnfläche gezählt. Liegt die lichte Höhe zwischen einem und zwei Metern, wie es beispielsweise unter Dachschrägen häufig der Fall ist, wird die Fläche nur zur Hälfte berechnet.

Wer kann eine Wohnflächenberechnung durchführen?

Soll ein Spezialist die Wohnflächenberechnung durchführen, dann erledigt das in der Regel ein Gutachter. Dieser kennt sich mit den Berechnungsvorschriften aus und weiß, welche Flächen wie gewertet werden.

Baufinanzierung – so wichtig ist die Wohnflächenberechnung

Sie haben sich für eine Immobilie entschieden und benötigen nun eine Hausfinanzierung. Damit die Bank diese genehmigen kann, müssen vorab einige Unterlagen beigebracht werden. Neben Bonitätsunterlagen sind auch Unterlagen zur Immobilie für die Finanzierungsanfrage erforderlich. Diese können Sie hier EAZI Architektur bestellen. Eine der nötigen Unterlagen für die Finanzierung ist die Wohnflächenberechnung. Nach der Wohnfläche richtet sich Ihr Kaufpreis. Wer die Quadratmeterangaben als Käufer einer Immobilie nicht kritisch hinterfragt, läuft Gefahr, zu viel Geld für zu wenig Wohnfläche zu bezahlen.

Nach­messen kann bares Geld bringen

Miete kürzen. Stellt sich bei einer Miet­wohnung heraus, dass die Wohn­fläche kleiner ist als vereinbart, können Mieter pro fehlendem Quadrat­meter anteilig die Miete mindern – wenn die Abweichung mehr als 10 Prozent beträgt. Auch Voraus­zahlungen auf Neben­kosten werden dann güns­tiger. Zu viel gezahlte Miete können sie für das laufende Kalender­jahr und die drei Jahre davor zurück­fordern. Weitergehende Tipps zur Minderung und zum Mietrecht ganz generell finden bei der Stiftung Warentest und bei ImmoWert Experts.
Beim Immobilienkauf aufgepasst! Ist eine Kaufimmobilie in Wirk­lich­keit kleiner als verbindlich vereinbart, kann der Käufer den Preis mindern, Schaden­ersatz verlangen oder das ganze Geschäft wieder rück­gängig machen („Rück­tritt“). Es hilft, wenn er bei Vertrags­abschluss auf einem detaillierten Berechnungs­nach­weis der Wohn­fläche bestanden hatte. Eine Flächen­angabe gilt etwa dann as verbindliche „Beschaffen­heits­ver­einbarung“, wenn sie im notariellen Kauf­vertrag erwähnt wird. Gutachter finden. Insbesondere wenn Sie die Miete wegen einer Wohn­flächen­abweichung mindern wollen, sollten Sie zuvor einen Sach­verständigen die Wohn­fläche ermitteln lassen. Viele Mieter­ver­eine koope­rieren mit Gutachtern. Fragen Sie dort nach Empfehlungen. Mitglieder bekommen mitunter Sonderpreise. Wenn sich Mieter und Vermieter auf einen Gutachter einigen und sein Ergebnis als verbindlich vereinbaren, kann ein teurer Rechts­streit vor Gericht vermieden werden.

Wie viel kostet eine Wohnflächenberechnung?

Die gesamte Berechnung kann bei einem Sachverständigen bis zu zwei Stunden dauern und kostet je nach Auftragsumfang zwischen etwa 150 bis 1.500 Euro.